04292024Mo
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bvdm gibt Handlungsleitfaden für die Verwendung von Chromtrioxid heraus

Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2020 die Zulassung des vom CTAC-Konsortium eingereichten Antrags auf die weitere Verwendung von Chromtrioxid endgültig genehmigt. Damit ist für den Tiefdruck die Verwendung von Chromtrioxid bis zum Auslaufen der Zulassung am 21. September 2024 zunächst gesichert. Neue Anforderungen, die zu erfüllen sind, sind in einem Handlungsleitfaden zusammengetragen.

Im September 2017 endete die Verwendung von Chromtrioxid ohne Zulassung, nachdem der Stoff 2013 auf die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gesetzt wurde. Obwohl eine ganze Reihe von Zulassungsanträgen für die weitere Verwendung fristgerecht bei der ECHA eingereicht wurden, kam es bei den Entscheidungen zur Zulassung durch die ECHA und die Europäische Kommission zu langen Verzögerungen.

Nun hat am 21. Dezember 2020 die EU-Kommission dem CTAC-Zulassungsantrag (mit Ausnahme von der dekorativen Hartverchromung) zugestimmt (vgl. RS T+F01-2021) und einen Überwachungszeitraum von 7 Jahren festgelegt. Da der Überwachungszeitraum bereits ab dem 21. September 2017 begonnen hat, endet die Zulassung nach diesem CTAC-Antrag am 21. September 2024. Ein Folgeantrag muss gestellt werden.

Chromtrioxid wird für hartverchromte Funktionsbauteile wie beispiels-weise in Druckmaschinen benötigt. Keine andere Beschichtungstechnologie bietet die gleichen Vorteile wie die Galvanisierung. Beispiele für verchromte Funktionsbauteile in der Drucktechnik sind z. B. der Gegendruckzylinder im Druckwerk, Feuchtwerkwalzen und Tiefdruckformen.

Bei der Hartverchromung wird Chromtrioxid in wässriger Lösung (Chromsäure) eingesetzt. Da der Stoff sehr gefährlich (krebserregend) ist, sind an die Verwendung sehr hohe Gesundheits- und Umweltschutzauflagen geknüpft. Die fertigen Chromschicht auf den Bauteilen birgt dagegen keine Gefahren. Daher beziehen sich die Auflagen nur auf den Verchromungsprozess selbst.

Nähere Informationen zur Genehmigung und den Auflagen hat der bvdm in einem Handlungsleitfaden zur Chromtrioxid-Anwendung einfließen lassen. Dieser ist für Mitglieder kostenfrei und kann bei den Landesverbänden Druck und Medien angefordert werden.

Die meisten Unternehmen der Druckindustrie sind nur indirekt bezüglich Liefersicherheit verchromter Maschinenbauteile betroffen. Unternehmen mit eigener Galvanik sind im Tiefdruck und teilweise im Flexodruck vertreten. Diese müssen ab jetzt die in der Zulassung festgelegten Auflagen erfüllen. Bis Mitte März 2021 müssen die Verwendungen gemeldet und Expositionsszenarien an die ECHA übermittelt werden. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sind Messwerte zu erheben und ebenfalls zu melden.

Zudem sollten die betroffenen Unternehmen sich bereits um die Zulassung nach 2024 kümmern. Von besonderer Bedeutung für die Tiefdruckbrache war der Antrag des sogenannten CTAC-Konsortiums, der von der Formulierung bis zur Anwendung eine ganze Reihe von Verwendungen von Chromtrioxid abdeckt. Somit musste nicht jeder der zumeist klein- und mittelständischen Galvanikunternehmen einen eigenen Zulassungsantrag stellen, der mit erheblichem bürokratischem und finanziellem Aufwand verbunden wäre.

Ein Teil der Mitglieder des CTAC-Konsortiums hat sich zu einer Fortführung der Zulassung entschieden und will mittels eines Review Reports eine weitere Verlängerung nach 2024 erreichen. Diese soll dann aber nur noch für die beteiligten Unternehmen gelten. Interessierte Firmen können hierzu noch bis Ende März 2021 der antragstellenden Kanzlei Jones Day ihre Bereitschaft mitteilen. Der Erfolg einer weiteren Verlängerung hängt auch sehr von der Qualität der bereitgestellten Messdaten der Galvanikanwender ab. Auch hierzu sind weiterführende Informationen im Handlungsleitfaden enthalten.
www.bvdm-online.de

 

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