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Mindestlohngesetz lässt viele Fragen offen – Druck- und Medienverbände bieten Hilfestellung

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) kritisiert die mangelhafte Unterstützung und Information der Unternehmen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes. Durch einen Leitfaden, Seminare und Beratungen unterstützen der bvdm und die regionalen Verbände Druck und Medien Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes.

Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) treten am 1. Januar 2015 weitreichende Änderungen für Unternehmen in Kraft. Daher beanstandet der Bundesverband Druck und Medien die unzureichende Präzisierung und Erläuterung der neuen Regelungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber der Wirtschaft. „Lediglich eine Mindestlohn-Hotline einzurichten, ist sicherlich nicht ausreichend, um dem Informations-bedürfnis der Unternehmen Rechnung zu tragen. Stattdessen hätten wir uns gewünscht, dass das zuständige Ministerium, wie zugesichert, die neuen gesetzlichen Regelungen durch Durchführungsverordnungen zu zentralen Fragen wie der Anrechenbarkeit von Entgeltleistungen, der Auftraggeberhaftung oder dem Umgang mit Arbeitszeitkonten präzisiert. Gerade im Hinblick auf die weitreichenden rechtlichen Risiken für Unternehmen hätte eine umfängliche und frühzeitige Aufklärung der Arbeitgeber selbstverständlich sein müssen. Dass dies unterblieben ist, zeugt deutlich von einem mangelnden Problembewusstsein des BMAS", bewertet Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm, das Vorgehen des Ministeriums.

Nach dem Mindestlohngesetz hat jeder Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde. Darüber hinaus wird das Gesetz auch weitreichende Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse haben, deren Lohn deutlich über 8,50 € pro Stunde liegt. Dies betrifft insbesondere die Geltung von Ausschlussfristen sowie den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten. Ferner müssen Unternehmen neue Regelungen bei der Beschäftigung von Praktikanten, geringfügig Beschäftigten und bisher nach Stück‐ oder Akkordlöhnen bezahlten Arbeitnehmern umsetzen. Nicht zu unterschätzen sind auch die sich aus dem Gesetz ergebenden erheblichen Haftungsrisiken beim Einsatz von Werk- oder Dienstverträgen.

Der bvdm erneuert in diesem Zusammenhang seine Kritik an der im Gesetz festgeschriebenen Bürgenhaftung von Auftraggebern. Diese setzt Unternehmen einem völlig unkalkulierbaren Risiko aus. Auftraggebern eine Haftung für die Mindestlohnansprüche sämtlicher bei beauftragten Dienstleistungsunternehmen, Werkunternehmern und deren Subunternehmern beschäftigten Arbeitnehmern aufzubürden, ist aus Sicht des bvdm vollkommen inakzeptabel und schießt weit über das Ziel des Gesetzes hinaus. Kooperationen zwischen spezialisierten Unternehmen sind die Grundlage einer arbeitsteiligen Wirtschaft, nicht zuletzt in der Druckindustrie. Werk- und Dienstverträge bilden das Kerngeschäft unserer Branche ab. Die völlig überzogene Haftungsregelung für die gesamte Nachunternehmerkette behindert und verteuert die Produktion in Deutschland erheblich und schadet daher der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie

Der bvdm unterstützt die Unternehmen der Druck- und Medienindustrie, wo das zuständige Ministerium bisher wenig getan hat. Ein Leitfaden zum Mindestlohngesetz erleichtert Betrieben den Umgang mit den neuen Regelungen und liefert Hinweise zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Mitglieder der Verbände Druck und Medien erhalten diesen Leitfaden ab sofort kostenlos über ihre Verbandsgeschäftsstelle.
www.bvdm-online.de

 

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