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bvdm begrüßt Fristverlängerung für Vergabegrundlagen ‚Blauer Engel'

RAL, die staatlich autorisierte Stelle für die Vergabe des Umweltzeichens ‚Blauer Engel' hat die Einführung neuer Vergabegrundlagen um ein Jahr verschoben. Zunächst hatte RAL die geltenden Verträge für die Blauen Engel Zertifizierungen RAL-UZ 5 (Hygienepapier), RAL-UZ 14 (Recyclingpapier) und RAL-UZ 56 (Recyclingkarton) sowie RAL-UZ 72 (Druck- und Pressepapier) zum 31.12.2014 gekündigt und zeitgleich neue Vergabegrundlagen veröffentlicht.

Diese sollten bereits ab dem 01.01.2015 gelten. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hatte sich gegen diesen Zeitplan ausgesprochen und eine längere Übergangsfrist gefordert. „Unternehmen brauchen realistische Zeitfenster, um sich auf neue technische Anforderungen einstellen zu können", so Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm, „das gilt auch für Vorgaben zum Umweltschutz." Neuer Stichtag ist nun der 31.12.2015. Julia Rohmann, Referentin für Umweltschutz und Sicherheit im bvdm, äußert sich zufrieden: „Das Umweltbundesamt hat unsere Einwände berücksichtigt und gibt der Druck- und Medienindustrie nun den notwendigen Raum, um sich auch im Sinne der Umwelt weiterentwickeln zu können."

www.bvdm-online.de

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