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Jetzt MÜSSEN Etiketten die EU-Verordnungen einhalten

Wichtige Rolle der Etikettendruckereien bei der Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln

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Der FINAT-Verband informiert gemeinsam mit seinem Mitglied UPM Raflatac EMEA(*) über die neue Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Diese Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist am 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Richtlinie der Kommission 2002/72/EG sowie die auf dieser Richtlinie beruhenden nationalen Gesetzgebungen. Die Verordnung soll die Sorgfaltspflicht der Markeninhaber und Einzelhändler gegenüber ihren Kunden fördern und stellt eine wichtige zusätzliche Maßnahme im Rahmen der laufenden Anstrengungen zur Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln dar. In diesem Zusammenhang spielen die Etikettendruckereien, die Kunden in der europäischen Lebensmittelindustrie beliefern, eine wichtige Rolle.

Unmittelbarer und mittelbarer Kontakt mit Lebensmitteln

Die neue Verordnung wendet die gleichen Prinzipien an wie die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung zu kommen. Solche Materialien müssen ausreichend inert, d. h. reaktionsträge sein, damit ausgeschlossen wird, dass Stoffe in Mengen, die genügen, um die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihres Aussehens, ihres Geschmacks und ihres Geruchs herbeizuführen, in Lebensmittel übergehen. Während sich Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 auf Lebensmittelverpackungen insgesamt bezieht, betrifft die neue Verordnung (EU) Nr. 10/2011 speziell alle Komponenten der primären Lebensmittelverpackungen, die Kunststoffe enthalten, wobei Etiketten als ein untrennbarer Bestandteil einer solchen Verpackung angesehen werden. Für Etiketten, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommen und eine Kunststoffschicht besitzen, sowie für alle Etiketten, die auf einer Primärverpackung aus Kunststoff aufgebracht werden, muss jetzt eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, die angibt, aus welchen kontrollierten, aber zugelassenen Stoffen diese bestehen.

Nur wenn das Material der Primärverpackung oder seine Außenschicht eine funktionelle Barriere, wie Glas oder Metall, besitzt, sind die Etiketten und andere Bestandteile der Primärverpackung von der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ausgenommen. Materialzusammensetzungen, die ausschließlich aus einer Kombination aus Papier und Pappe bestehen, unterliegen auch weiterhin der betreffenden nationalen Gesetzgebung oder den entsprechenden Empfehlungen, wie denen des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Stoffe mit und ohne Beschränkungen

Alle zugelassenen Stoffe mit und ohne Beschränkungen, die in Verpackungen verwendet werden dürfen, die Kunststoffe in ihren Schichten enthalten, sind in der „Unionsliste" der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 aufgeführt und müssen auf jeder Stufe der Wertekette deklariert werden. Beschränkt verwendbare Stoffe dürfen nur innerhalb spezifischer Migrationsgrenzwerte zum Einsatz kommen. Da der Prozess der Ausstellung der Konformitätserklärungen in der Liefer-/Produktionskette in Richtung der nachgelagerten Unternehmen verläuft, sind solche Stoffe eindeutig zu benennen und zu dokumentieren, damit deren Konformität optimal getestet werden kann.

Endanwender letztendlich für Konformität verantwortlich

Es ist der Endanwender, d. h. der Verpacker oder Markeninhaber, der letzten Endes dafür verantwortlich ist, zu prüfen, dass die Verpackung insgesamt den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sowie allen noch vorhandenen nationalen Gesetzgebungen für Papiere und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, d. h. der Rahmenregelung für alle Verpackungsmaterialien, gerecht wird. Hierbei sind die Art des verpackten Lebensmittels, seine festgelegte Haltbarkeit und die Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Daher müssen die Etikettendruckereien für ihre Etiketten Konformitätserklärungen bereitstellen, um Tests auf beschränkt verwendbare Stoffe und das Migrationsverhalten unter bestimmten Umgebungsbedingungen ausführen zu können.

Etikettendruckereien: Verantwortlichkeiten und Risiken

Aus diesem Grund müssen Druckereien, die Lebensmitteletiketten in die EU liefern, von den Lieferanten des Etikettenmaterials und der Druckfarbe entsprechende Konformitätserklärungen einfordern, um eigene Erklärungen auszustellen, die natürlich auch Angaben zur Konformität der während der Etikettenproduktion angewendeten Trocknungsprozesse enthalten müssen.

Hier ist anzumerken, dass die Umsetzung dieser Verordnung bedeutet, dass die Druckereien, die nicht in der Lage sind, Konformitätserklärungen auszustellen, jetzt nicht mehr als Bestandteil der Lieferkette des Endanwenders zugelassen werden können und sich unter Umständen mit den finanziellen Auswirkungen auseinandersetzen müssen, die mit einem Rückruf ihrer Produkte verbunden sind. Daher ist es für Etikettendruckereien unerlässlich, sich die notwendige Dokumentation proaktiv zu beschaffen und diese selbst zur Verfügung zu stellen, wenn sie ihren Platz als verantwortungsbewusste und verlässliche Glieder in der breiteren gewerblichen Verpackungslieferkette nicht verlieren möchten.

Vorteile einer sichereren Lieferkette

Zusammenfassend ist zu sagen, dass alle oben genannten Punkte den Wert der Konformitätserklärungen als eine Art Versicherung für das Geschäft des Etikettendruckers, als Mittel der Kundenbindung sowie als Eintrittskarte in den Endanwender-Qualifizierungsprozess, um neue Kunden zu gewinnen, unterstreichen. Das alles erfolgt mit dem letztendlichen Ziel des Verbraucherschutzes. Die auf Grundlage zufriedenstellender Standards ausgestellte Konformitätserklärung ermöglicht allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die gleichberechtigte Teilnahme am Markt.

(*) Wir bedanken uns für diesen Artikel bei Jay Betton, Business Segment Manager, Food and Retail Labelling, UPM Raflatac EMEA.

www.finat.com

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