KMU-Entlastungspaket – hilfreiche Maßnahmen fehlen

Am 12. September 2023 hat die Europäische Kommission in einer Mitteilung das KMU-Entlastungspaket dargelegt.

Das Paket beinhaltet neben der Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie sowie einem neuen einheitlichen Regelwerk für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen auch nicht legislative Unterstützungsmaßnahmen, die auf die Bewältigung der Kernprobleme kleiner und mittelgroßer Unternehmen abzielen. Die Wertschätzung gegenüber der KMU begrenzt sich dabei allerdings allein auf die Analyse ihrer Problemlagen, zur kurzfristigen Entlastung der KMU enthält die Mitteilung aber leider keine greifbaren Details. Es fehlt aus unserer Sicht an konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen. Wir sind der Meinung, dass KMU dringend entlastet werden müssen. Konzerne dürfen ihre gesetzlichen Auflagen nicht einfach an die KMU abwälzen, etwa bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Deutschland muss hier Treiber der EU werden und die Entbürokratisierung deutlich vorantreiben. Damit schließen wir uns auch der Bewertung der BDA an, die unter anderem besagt: „Trotz der Erkenntnis, dass das komplexe, regulatorische Umfeld das zentrale Problem für KMU darstellt, fehlen bedauerlicherweise konkrete Maßnahmen, um die besonderen Belastungen der nicht börsennotierten KMU in Bezug auf die EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards anzugehen. Der bloße Appell an große Unternehmen, ihre Anfragen an KMU angemessen zu formulieren, ist unzureichend. Es ist höchste Zeit für handfeste Legislativvorschläge vor allem für den spürbaren Bürokratieabbau und schnelle Umsetzung.“ Als Arbeitgeberverband werden wir uns weiterhin und nachhaltig dafür einsetzen.

www.vdmnw.de